Gut zu wissen

Wir haben Euch hier alles grundlegene und darüber hinaus, was für man Schülervertretung wissen muss, einmal zusammen gefasst und aufbereitet. Schaut alles durch und bei Frage helfen wir natürlich weiter!

Rechtliche Grundlagen zur Schülervertretung

Schulgesetz

In Brandenburg regelt das Brandenburgische Schulgesetz alles zum Thema Schule und Mitwirkungsgremien. Die beiden Paragraphen (§)  § 83 Sprecherinnen und Sprecher der Schülerinnen und Schüler und § 84 Konferenz der Schülerinnen und Schüler sind für die Schülervertretungsarbeit an deiner Schule am wichtigsten. Als Schülersprecher*in sollte man wissen, wo steht, wie die Schülervertretung aufgebaut ist.

Die Grundlage für den Kreisschülerrat bildet §136 Kreisräte des Brandenburgischen Schulgesetzes. Schaut doch mal rein und überprüft, ob an Eurer Schule alles nach dem Gestz verläuft.

 

Wenn Ihr Schulgesetze für in gebundener Form haben wollt, bietet sich der Kreisschülerrat Oder-Spree für an, beim brandenburgischen Bildungsinistrium für Euch die Hefte zu bestellen und sie anschließend per Post an Euch zu versenden.

Fragen rund um den Schulbetrieb

Verwaltungsvorschriften

Es gibt in Ergänzung zum Schulgesetz sogenannte Verwaltungsvorschriften (kurz: VV) des Ministeriums. Hier könnt ihr nach bestimmten Themen suchen und dann erhaltet ihr alle nötigen Vorschriften, an die sich Schüler, Lehrer und Eltern halten müssen. Die von Schülern am häufigsten benutzte, ist die VV Leistungsberwertung, weil hier alles über die Vergabe der Noten zu finden ist. Beispielsweise könnt ihr hier auch nachlesen wann ihr wie viele Klassenarbeiten und Tests ihr schreiben müsst. Häufig gestellte Fragen zu Ordnungsmaßnahmen können hier nachgelesen werden und verhelfen beim nächsten Konfikt zu Klarheit.

Institutionen im Schulwesen

Kreisverwaltung Oder-Spree

Schulverwaltungsamt Beeskow

 

Die Kreisverwaltung in Beeskow ist Ansprechpartner bei Anliegen zu Schulneubauten und Schulplanung. Es kann aber auch die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig sein - dies ist abhängig davon, wer der Träger der Schule ist. Unabhänging von der Trägerschaft müssen alle Busausweise beim Schulverwaltungsamt beantragt werden.

Zur Website des Schulverwaltungsamtes

 

Telefonnummer:

(03366) 35 1451

 

E-Mailadresse:

Bildung.Kultur.Sport@l-os.de

 

Leiterin:

X

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Schulamt Frankfurt (Oder)

 

In Frankfurt (Oder) befindet sich das für uns zuständige Schulamt. Das Schulamt ist für die Einstellung von Lehrkräften verantwortlich und kümmert sich um die entsprechende Stundenverteilung auf die einzelnen Schulen. Schülerinnen und Schüler können sich im Falle eines Streites mit der Schulleitung an das Schulamt beziehungsweise an den Schulrat wenden.

Zur Website des Schulamtes

 

Telefonnummer:

(0335) 5210 400

 

E-Mailadresse:

poststelle.ff@schulaemter.brandenburg.de

 

Schulrätin Oder-Spree:

X

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Ministerium für Jugend, Bildung und Sport

 

In unserer Landeshauptstadt Potsdam ist das Bildungsministerium zu finden. Das Ministerium ist die oberste Institution für das Schulwesen in Brandenburg und legt alle grundsätzlichen Vorgaben fest, unteranderem das Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften. Zusätzlich kommen von hier alle Informationen zum Sport und der Jugend im Allgemeinen.

Zur Website des Ministeriums

 

Telefonnummer:

(0331) 866-0

 

E-Mailadresse:

poststelle@mbjs.brandenburg.de

 

Ministerin:

Frau Ernst

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+++ Dieser Teil der Website befindet sich im Moment noch im Ausbau +++

Das kommt demnächst:

- LISUM

- SV-Bildungsnetzwerk

- Ein Quadratkilometer Bildung

- RAA-Brandenburg

- Gremienübersicht

- Liste mit Ansprechpartnern

- Landesschülerrat

Eindrücke